Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen und Warenlieferungen der Camelion Batterien GmbH, nachfolgend "Camelion" genannt.
  2. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Camelion unterliegen ausschließlich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ob eine Bestellung bzw. ein Kaufvertrag schriftlich, mündlich oder elektronisch geschlossen wurde ist dabei unerheblich.

  3. Mit einer Bestellung oder der Schließung eines Kaufvertrages, erkennt der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende Bedingungen des Käufers werden selbst durch Annahme des Antrags sowie durch vorbehaltlose Lieferung der bestellten Ware an den Käufer nicht anerkannt. Vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.
  5. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Camelion schriftlich gegenüber dem Käufer bestätigt werden.

 § 2 Angebot, Auftragserteilung & Vertragsabschluss 

  1. Sämtliche Angebote und Preise der Camelion sind stets freibleibend und unverbindlich.
  2. Produktdarstellungen in den Katalogen oder auf der Internetseite der Camelion stellen kein Angebot, welches nur noch einer Annahme für eine beidseitige Willenserklärung bedarf, dar. Sie gelten daher lediglich als unverbindliche Informationsquelle.
  3. Alle Angebote der Camelion richten sich ausschließlich an Unternehmen, welche bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
  4. Sollte die Camelion Kenntnis davon erlangen, dass der Käufer kein Unternehmer im Sinne des § 2 Absatz 3 ist, kann die Camelion binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Kenntnis den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurück zu gewähren.
  5. Mit der Bestellung erteilt der Käufer der Camelion ein verbindliches Vertragsangebot. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Käufer 30 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Selbiges gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme des Angebots durch die Camelion, ist der Käufer berechtigt sein Vertragsangebot zurückzuziehen.
  6. Das Angebot des Käufers bedarf der Annahme der Camelion um einen verbindlichen Kaufvertrag schließen zu können. Diese Annahme kann ausdrücklich als auch konkludent mit der Zusendung der bestellten Ware an die angegebene Lieferanschrift des Käufers erklärt werden. Außerdem hat diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Angebotserklärung zu erfolgen.
  7. Eine automatisch versandte Auftragsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung im Sinne des § 2 Absatz 6 dar.
  8. Sämtliche mündliche Neben- und Ergänzungsabreden werden erst mit einer gesonderten schriftlichen Bestätigung der Camelion an den Käufer gültig.
  9. Schweigt die Camelion auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Käufers, so ist diese Handlung als Ablehnung der gewünschten Änderungen zu verstehen, sofern diese nicht automatisch bei der Leistungserbringung durch die Camelion berücksichtigt werden.
  10. Bei allen, in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen etc., behält sich die Camelion die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Camelion erteilt dazu dem Käufer ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit die Camelion das Angebot des Käufers nicht innerhalb der Frist von § 2 Absatz 6 annimmt, sind diese Unterlagen der Camelion unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise für die Produkte der Camelion ab Lager ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Kosten für Verpackung und Versand werden im Rahmen der konkreten Vertragsabsprache gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten nicht für Nachlieferungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Camelion genannten Nettopreise, zuzüglich der jeweiligen, am Tag der Lieferung geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf den Rechnungen genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Die Camelion behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Auch bestätigte Preis- bzw. Liefervereinbarungen, können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- bzw. Verfügbarkeitsbasis sowie der Lohn-, Material- und Vertriebskosten neu festgelegt werden. Bereits geschlossene Verträge mit einer Lieferzeit von unter 3 Monaten sind vom Vorbehalt der Preisanpassung bzw. von der Preisänderung ausgenommen.
  5. Mit dem Erscheinen neuer Preise, verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit.
  6. Innerhalb Deutschlands gilt ein Mindestbestellwert von 250,00 Euro netto. Bei Bestellungen aus dem oder Lieferungen in das Ausland, sind individuelle Vereinbarungen bezüglich des Mindestbestellwertes mit der Camelion bindend.
     

§ 4 Lieferzeit und Teilleistungen

  1. Lieferfristen bzw. Liefertermine beginnen mit dem Vertragsabschluss zwischen der Camelion und dem Käufer. Sie werden individuell abgestimmt und sind nur verbindlich, wenn sie von der Camelion schriftlich bestätigt werden.
  2. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Spediteur, Frachtführer, sonst beauftragten Lieferanten oder mit dem Transport der bestellten Ware beauftragten Dritten an den Käufer.
  3. Der Beginn der von der Camelion angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Die Camelion ist jederzeit berechtigt die Lieferung bzw. Teillieferungen vorzunehmen, solange diese dem Vertragspartner und seiner eigenen schutzwürdigen Interessen zumutbar sind. Teillieferungen stellen keinen Mangel dar und können von der Camelion sofort in Rechnung gestellt werden.
  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von der Camelion nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die der Camelion die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), hat die Camelion auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Camelion, die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Die ggf. vom Käufer geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Camelion zu erstatten. Auf die genannten Umstände kann sich die Camelion nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wird.
  6. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Camelion von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern dieser von der Camelion unverzüglich informiert wurde. Die ggf. vom Käufer geleisteten Gegenleistungen sind diesem von der Camelion zu erstatten.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt ab Lager der Camelion an die vom Käufer angegebene Adresse. Entstehende Kosten aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Adressangaben des Käufers, gehen auf diesen zu dessen Lasten über.
  2. Die Camelion wird von ihrer Leistungspflicht frei, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen bei Übergabe, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, auf den Käufer über. Im Falle des Versendungskaufs findet der Gefahrübergang an den Käufer, mit der Auslieferung der Ware durch die Camelion an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, statt.
  3. Die Camelion bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der preisgünstigen und schnellsten Versandart.
  4. Falls der Versand ohne Verschulden seitens der Camelion unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  5. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Leistung aus sonstigen Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Bereitstellungsanzeige auf den Käufer über. In diesem Fall tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Die Kosten der Lagerhaltung bei der Camelion oder bei Dritten sowie weitere Mehraufwendungen seitens der Camelion trägt der Käufer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes sowie weitere Ansprüche gegen den Käufer bleiben unberührt.


§ 6 Versandkosten

  1. Die Versandkosten sind vom Lieferumfang abhängig und werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Käufer getragen. Rückstände und Nachlieferungen, die von der Camelion verursacht wurden, erfolgen versandkostenfrei, bei Speditionssendungen frei Haus.
  2. Die Versandart wird von der Camelion nach bestem Ermessen ausgewählt. Bei Lieferungen ins Ausland werden die tatsächlichen Versandkosten an den Käufer in Rechnung gestellt.

§ 7 Zahlungen

  1. Die Camelion bietet folgende Zahlungsarten an: Vorkasse, Nachnahme, Bar-/Verrechnungsscheck, Barzahlungen oder auf Rechnung. Im Einzelfall ist eine Zahlung auch durch Einzugsermächtigung möglich.
  2. Neukunden haben grundsätzlich nur die Zahlungsoption: Vorkasse.
  3. Wählt der Käufer die Zahlungsoptionen auf Rechnung, per Scheck oder Einzugsermächtigung, behält sich die Camelion das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und die Lieferung für den Fall, dass diese Prüfung kein positives Ergebnis liefert, nur gegen Vorkasse oder gegen Nachnahme zu tätigen. Die Camelion wird den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.
  4. Bei Lieferung gegen Vorkasse werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung, Bargeld oder Barscheck akzeptiert. Eine Wechselakzeptanz ist ausgeschlossen.
  5. Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung unmittelbar nach Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit mit dem Käufer schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Camelion über den Gegenwert der Forderung endgültig verfügen kann.
  7. Im Falle einer Zahlung mit Schecks, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage von Schecks durch die Camelion besteht nicht.
  8. Die Annahme von Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt, unter Berechnung aller Einbeziehungs- und Diskontspesen.
  9. Die Camelion ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Camelion berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis nach der Lieferung der Ware bzw. den Erhalt der Ware durch den Käufer zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a., zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuelle Mahngebühren berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
  11. Wenn der Camelion Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, die Zahlungen eingestellt werden, der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug gerät oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt ist, so ist die Camelion berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Die Camelion ist in diesem Fall außerdem dazu berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuerhalten und/oder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und sämtliche Rechts aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen.
  12. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  13. Preise, Masse, Gewichte, Farben, technische Details oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies durch Camelion ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Insoweit kann die Ware im Rahmen des Zumutbaren sowie innerhalb handelsüblicher Grenzen abweichen.

 
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Camelion aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Camelion die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von der Camelion freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
    a.      Die Camelion behält sich das Recht vor, den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren und jederzeit die Herausgabe der Ware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderung gefährdet ist oder der Vertragspartner gegen eine der ihn obliegenden Verpflichtungen verstößt.
    b.      Die Ware bleibt Eigentum der Camelion bis zur vollständigen Zahlung durch den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
    c.      Arbeiten oder Umbildungen erfolgen stets für die Camelion. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Camelion durch Verbindung, so geht das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Camelion über. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der Camelion unentgeltlich. Ware, an der der Camelion (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    d.      Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist
    e.      Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland sind unzulässig.
    f.      Die, bei einem Verstoß gegen diese Regelungen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsansprüche, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware, entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Camelion ab.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Camelion hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) ist die Camelion berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch die Camelion bedeutet kein Rücktritt vom Vertrag.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Camelion berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Käufer verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestaltet der Camelion den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
  5. Die Camelion behält sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis Außenstände aus früheren Lieferungen getilgt sind.

 
§ 9 Schutzrechte

  1. Die Camelion versichert, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte gelten gemacht werden.
  2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Camelion nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

§ 10 Mängelhaftung

  1. Soweit Mängel - z.B. Produktionsfehler oder Beschädigungen - vorliegen, stehen dem Käufer nach Maßgabe der folgenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
  2. Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Camelion anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist er unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Camelion anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
  3. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Käufer nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern. Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.
  4.  Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, welche nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Etwaige dafür anfallende Aufwendungen werden dem Kunden nicht erstattet. Der § 637 BGB findet daher keine Anwendung.
  6. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist die Camelion zur Nacherfüllung berechtigt. Die Camelion hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden.
  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang, anschließend liegt die Beweislast beim Käufer. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
  8. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruchs nach § 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann.
  9. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 377 ff. HGB.

§11 Haftung, Schadensersatz

  1. Außerhalb der Gewährleistungshaftung haftet die Camelion gegenüber dem Käufer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Mit Ausnahme vorsätzlich Verhaltens haftet die Camelion nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und/oder Betriebsunterbrechungen beim Käufer, dessen Vertriebspartner oder dessen Kunden. Unberührt hiervon bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers, insbesondere die, bei Verletzungen von Leben, Leib und Gesundheit.
  2. Wenn der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf und hat die Camelion diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haftet die Camelion nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung nach dem Produktionssicherheitsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz

  1. Die im Rahmen der Bestellung anfallenden Kundendaten werden zum Zwecke der Bestellabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Käufer willigt in diese Vorgänge ein und stimmt zugleich der Weitergabe der Daten zum Zweck der Bestellabwicklung an die mit der Camelion zusammenarbeitenden Unternehmen zu.
  2. Der Käufer stimmt ebenso der Weitergabe seiner Daten an nationale Marktaufsichtsbehörden zum Zweck der Produktsicherheit und an die Warenkreditversicherung der Camelion, zum Zweck der Bonitätsprüfung und Versicherung anfallender Forderungen zu. Weitere zum Zweck der Bonitätsprüfung und Forderungsversicherung gespeicherte und auf den Käufer bezogene Daten sind: Höhe der offenen Forderungen, Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sowie das Bestehen einer Insolvenz mit Datum der Antragstellung/Eröffnung. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung und nur, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Camelion, eines Vertragspartners oder der Allgemeinheit erforderlich ist.
  3. Soweit der Käufer der Nutzung seiner Daten durch die Annahme dieser AGB zum Zweck der internen Marktforschung, der Produkt- und Leistungsverbesserung oder eigener Marketingzwecke der Camelion zugestimmt hat, ist der Käufer berechtigt, diese Zustimmung jederzeit per E-Mail (datenschutz@camelion.de) zu widerrufen.
  4. Stimmt der Käufer der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Sinne des § 12 Absatz 1 nicht oder nicht dem zur Bestellabwicklung erforderlichen Umfang zu, ist eine ordnungsgemäße Abwicklung des Bestellvorgangs insgesamt nicht möglich. Soweit zwischen den Parteien vor der Verweigerung der Zustimmung des Käufers ein wirksames Vertragsverhältnis geschlossen wurde, steht der Camelion ein vertragliches Rücktrittsrecht zu.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und der Camelion ist - auch im Wechsel- und Scheckprozess - der Geschäftssitz der Camelion (12057 Berlin), soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder dem zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 14 Anwendbares Recht, Schriftform, Wirksamkeit

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht: CISG) wird ausgeschlossen.
  2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für diese Regelung.

 

Stand: 29. Oktober 2013